Kostenerstattung



Die große Mehrzahl meiner Patienten sind so genannte Selbstzahler, d.h. sie entscheiden sich für eine homöopathische Behandlung, obwohl sie diese aus eigener Tasche zahlen müssen. Dies ist der Fall bei gesetzlich versicherten Patienten ohne Zusatzversicherung. Private Krankenversicherung und Beihilfestellen erstatten die Kosten einer homöopathischen Behandlung in der Regel. Zusatzversicherungen für gesetzlich versicherte Patienten können vor allem für Familien eine interessante Alternative sein.
Der allgemeinen Aussage, dass "Heilpraktikerkosten" erstattet werden, sollten sie nachgehen. Es gibt diverse Varianten:
1. GebüH nach Mindestsatz
2. GebüH nach Höchstsatz
3. GebüH analog 2,3- fachem Schwellenwert GOÄ

Befriedigend sind hier die Varianten 2 u. 3 , die irreführende Formulierung "einfacher Satz" bedeutet i.d.R. den Mindestsatz!
GebüH bedeutet "Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker" Es handelt sich um keine verbindliche Gebührenordnung, sondern um eine Ermittlung von Durchschnittswerten, an welcher sich Versicherer und Beihilfestellen orientieren. Das sogenannte GebüH 2002 mit Euro-Beträgen beruht weiterhin auf Umfrageergebnissen, die knapp 20 Jahre zurückliegen.
Durch den nunmehr klärenden Hinweis im GebüH 2002 , dass sich die homöopathierelevante Ziffer 2 auf den Zeitaufwand bezieht, haben sich die Vorraussetzungen für die Erstattung von Homöopathie- Leistungen deutlich verbessert. Falls es ausnahmsweise zu Problemen mit der Erstattung kommt, benachrichtigen Sie mich bitte.

Da ich Mitglied im Berufsverband VKHD ( Verband klassischer Homöopathen Deutschlands e.V. ) bin, wird der VKHD mit der Versicherung Kontakt aufnehmen und helfen.